Youtube muss keine privaten Nutzerdaten herausgeben

Selbst wenn ein Youtube-Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material auf das Videoportal hochlädt, muss Youtube die Adresse des Nutzers nicht herausgeben. So entschied das Oberlandesgericht München in zweiter Instanz gegen den Filmverleih Constantin Film.

Youtube muss keine privaten Nutzerdaten herausgeben

Youtube muss keine privaten Nutzerdaten herausgeben

Constantin Film klagte auf Herausgabe von Namens- und Adressdaten des Youtube-Nutzers, nachdem der noch immer Unbekannte aus dem Kino abgefilmte Teile des Filmes „Werner – Eiskalt“ bei der Videoplattform hochgeladen hatte. Es handelte sich allerdings nicht nur um einige wenige Sekunden des Filmes sondern tatsächlich um größere Teile des Zeichentrickfilmes, insgesamt fünf oder sechs Sequenzen. Youtube löschte nach einem Hinweis der Verleihfirma Constantin Film die entsprechenden Clips, weigerte sich im Sinne seiner Nutzer aber, die Daten des Uploaders zu übermitteln.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes München handelte Youtube damit korrekt. Zwar gebe es einen Anspruch des Rechteinhabers auf Preisgabe der Daten, allerdings nur, wenn der Nutzer in gewerblichem Ausmaß Filmmaterial hochladen würde. Ein solches gewerbliches Ausmaß sah das Gericht im vorliegenden Falle jedoch nicht. Unter anderem, weil das Filmmaterial in einer sehr schlechten Qualität vorlag.

Constantin Film kann gegen das am 17. November 2011 gefällte Urteil keine weiteren Rechtsmittel einlegen. Da es sich um eine im Eilverfahren erwirkte Entscheidung handelt, könnte Constantin Film allerdings beschließen, die Angelegenheit in einem Hauptsacheverfahren zu klären und so eine andere Entscheidung herbeiführen. Youtubes Muttergesellschaft Google habe daran allerdings kein Interesse. Dieses Urteil bedeutet allerdings nicht, dass regelmäßiges hochladen illegaler Filmmaterialien immer straffrei bleiben muss. In anderen Fällen könnte das Gericht das gewerbliche Ausmaß der Uploads schneller erkennen und Google respektive Youtube so dazu zwingen, Namen und Adresse des Uploaders herauszugeben. Der Rechteinhaber würde in diesem Falle ein Verfahren gegen den entsprechenden Youtube-Nutzer anstreben.